Noch kein Happy End, aber vorläufiges Aufatmen bei Sammler und Verwerter EVA
Diesem wurde nun stattgegeben. Das Entsorgungs-Unternehmen kann daher bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verwaltungs-Gerichtshofs Altstoffe rechtskonform entpflichten.
Erst kürzlich hatte die Wirtschaftskammer via Aussendung darauf hingewiesen, dass EVA-Lizenznehmer derzeit nicht rechtswirksam entpflichtet seien . Hintergrund ist ein abweisender Bescheid zur Lizenzverlängerung. Gegen diese Entscheidung des Ministeriums hat EVA Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben und dabei auch einen Antrag auf Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung gestellt. Dem Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde mit Beschluss vom 4. Dezember stattgegeben.
"EVA arbeitet daher auf Basis des ursprünglichen Genehmigungsbescheides weiter und bietet den Kunden eine rechtskonforme Entpflichtung der gewerblich anfallenden Verpackungen an", erläutert Geschäftsführer Franz Sauseng. Begründung des Verwaltungsgerichtshofs für die Entscheidung: EVA wäre sonst "nämlich gezwungen, die Geschäftsbeziehungen mit einem Großteil ihrer Partner bzw. Kunden zu beenden, die auch dann verloren wären, wenn der angefochtene Bescheid in der Folge vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben werden sollte."
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