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Neu bewertete Mobilfunk-Grenze
Die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) hat die Überarbeitung ihres bisherigen Grenzwertkonzepts für elektromagnetische Felder, wie sie auch von Mobilfunkstationen und Endgeräten ausgesendet werden, vorgestellt – so berichtet das Forum Mobilkommunikation.
Die Ausgangsbasis der ICNIRP-Richtlinien sind drei Effekte, die bei Immission von Hochfrequenzfeldern möglich sind und als „biologische Wirkschwelle“ zur Feststellung der Grenzwerte für Menschen herangezogen werden: Die Nervenstimulation, die Membrandurchlässigkeit und die Gewebe-Temperaturerhöhung. Dabei wird das Konzept des „operational adverse health effect threshold“ angewendet.
Aktuelle Mobilfunk-Grenzwerte schützen optimal
Sowohl der SAR-Grenzwert, die „Spezifische Absorptionsrate“ bei Nutzung von mobilen Geräten als auch der Grenzwert für Immissionen durch Mobilfunkanlagen bleiben gleich.
Einzige Änderung: Zur Ermittlung der Immissionen durch Mobilfunkanlagen wurde bei Messungen ein Zeitraum von bisher sechs Minuten vorgeschrieben. Dieser Zeitraum hat sich nun auf 30 Minuten verlängert und wird in Zukunft noch aussagekräftigere Messergebnisse liefern.
Sicherheitsfaktor 50
In die von der ICNIRP evaluierten Grenzwerte ist zusätzlich der Sicherheitsfaktor 50 eingezogen. Das bedeutet, dass nicht die so genannte „biologische Wirkschwelle“ an sich den Grenzwert bildet, sondern ein Fünfzigstel davon. Damit sind – obwohl die Funktechnologie schon seit vielen Jahrzehnten beforscht wird – auch eventuelle Effekte abgedeckt, die noch nicht bekannt sind.
Mehr Information zu den geltenden Mobilfunk-Grenzwerten findet man hier.
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