Klagst nix, wird’s nix: UPC erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria
Das Handelsgericht Wien erließ eine einstweilige Verfügung, die es der TA untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Internetzugänge mit "Surfst nix, zahlst nix" oder in sinngleicher Weise anzukündigen und/oder zu bewerben, wenn dem Kunden in jedem Fall Kosten verrechnet werden.
Das Handelsgericht Wien hält in der Begründung des Beschlusses u.a. fest: Das Herausstellen der Aussage "Surfst nix, zahlst nix" erwecke den falschen Eindruck, für Perioden, in denen kein Internetzugang erfolge, werde überhaupt kein Entgelt verrechnet. Dass zusätzlich zum Mindestumsatz noch ein Grundentgelt für die Festnetz-Telefonie anfalle, sei der Werbeaussage nicht zu entnehmen, wodurch diese zur unvollständigen Angabe mit Irreführungseignung werde.
Bei genauer Betrachtung des Tarifes stelle man nämlich fest, heißt es in der UPC-Pressemeldung, dass auch bei Nichtnutzung Kosten anfallen: und zwar neben dem monatlichen Grundentgelt für den Telefonanschluss (POTS) von 15,98 Euro auch ein Mindestumsatz von zehn Euro pro Monat.
UPC-Chef Thomas Hintze zeigt sich über das Urteil naturgemäß erfreut: "Für mich ist das eine Irreführung, wenn man potenzielle Kunden über die tatsächlichen Kosten in Höhe von 25,98 Euro, die auch bei Nicht-Benutzung des Internet-Zugangs anfallen, im Unklaren lässt. Daher sind wir mit der einstweiligen Verfügung durch das Handelsgericht Wien gegen die Bewerbung von aonSpeed Easy durch die Telekom Austria äußerst zufrieden und werden auch alle weiteren Schritte unseres Mitbewerbs sorgfältig prüfen. Derzeit ist gegen die Telekom Austria auch eine zweite Klage bezüglich der Bewerbung des Produkts aon TV anhängig, deren Ergebnis wir schon mit Spannung entgegensehen."
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