Handwerkerbonus als attraktiver Konjunkturanreiz
Mit 1. Juni ist der Startschuss für Projekte gefallen, welche für den Handwerkerbonus bei den Bausparkassen eingereicht werden können. So erhalten auch Private eine staatliche Förderung von bis zu 600 Euro für eine Renovierung sofern sie auf Schwarzarbeit verzichten und einen Handwerker engagieren.
Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 werden 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, nicht jedoch für Materialkosten , in der Höhe von maximal 3.000 Euro netto gefördert.
„Der Handwerkerbonus ist ein Konjunkturanreizt, der nicht wirkungslos bleibt. Denn in der Analyse zeigt sich: Knapp die Hälfte jener Unternehmer, die in der vergangenen Förderperiode Projekte im Rahmen des Handwerkerbonus durchgeführt haben, vermeldet eine Verbesserung der Geschäftslage“, unterstreicht die Obfrau der Bundessparte für Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster. So konnte auch ein Viertel der Unternehmen ihre Arbeitskräfte im Betrieb halten. Da sich an den Richtlinien gegenüber dem Vorjahr nichts verändert hat empfiehlt die Spartenobfrau Projektierungen nun rasch in Angriff zu nehmen, da sich die Auszahlung der Förderung nach der Reihenfolge der Einreichung richtet. „Angesichts der Fülle an Anfragen der letzten Wochen hat sich der Handwerkerbonus herumgesprochen und trifft auf großes Interesse.“ Neu ist jedoch, dass Handwerkerrechnungen nicht nur überwiesen werden können, sondern nun auch eine Barzahllung möglich ist.
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