
Geschäftsschließungen: Können Händler mit einer Telekom-Abteilung offen bleiben?
Aufgrund zahlreicher Händleranfragen in Sachen „Telekom-Produkten“ hat das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungshandels nochmals alle wesentlichen Fakten zusammengestellt.
Der Elektrohandel muss schließen, die Shops der Netzbetreiber dürfen aber offenhalten? Das liegt vor allem daran, dass Telekom-Produkte (Telefone, Handys, Mobilfunkverträge, Wertkarten, Tablets etc.) als systemkritische Produkte von der Verordnung ausgenommen sind. Auch dürfen nach wie vor Sicherheits- und Notfallprodukte sowie Medizinprodukte in Ladenlokalen angeboten werden.
Elektrohändler, die auch eine eigene Telekom-Abteilung haben, können ihr Geschäftslokal also theoretisch offenhalten – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Ausnahmen gelten nämlich nur, wenn ausschließlich solche Produkte im Geschäftslokal angeboten werden. Sollten die genannten Produkte nur einen Teil des Verkaufsprogramms ausmachen, ist das Geschäftslokal ausnahmslos zu schließen, wenn eine massive räumliche Trennung der ausgenommenen Waren vom übrigen Sortiment nicht möglich ist. „Eine Kordel reicht als Zugangssperre sicher nicht“, schreibt das Gremium.
Ebenso sind für den Elektrohandel Zustellungen und Fernabsatz (z.B. Onlineshop) weiterhin möglich. Hier empfiehlt das Gremium allerdings, dass vor Durchführung einer Lieferung telefonisch das Einverständnis des Kunden eingeholt wird, wobei Lieferungen in Räumlichkeiten, die einer Heimquarantäne unterliegen, natürlich NICHT durchgeführt werden dürfen!
Und weiter: Wir unterstützen selbstverständlich die Empfehlungen der Bundesregierung, dass möglichst viele Berufstätige ihre Arbeit von zu Hause erledigen sollen. Das ist natürlich in vielen Fällen, speziell im Einzelhandel, nicht immer möglich. Es ist festzuhalten, dass zwar Geschäftslokale natürlich zu schließen sind, die nun gesetzten Maßnahmen (Ausgangsbeschränkungen usw.) jedoch in keiner Weise bedeuten, dass damit zwingend Betriebsschließungen vorgesehen und notwendig sind.
Die derzeitige und bislang beispiellose Situation erfordert von uns allen ein bedachtes Vorgehen, um einerseits die Gesundheit unserer Mitmenschen - allen voran unserer Mitarbeiter zu schützen, und andererseits die wirtschaftlichen Nachteile für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
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