Geklärt: Kfz-Ummeldungen im Zuge von Umgründungen sind gebührenfrei!
Gebührenfrei zumindest ohne Wunschkennzeichen
Umgründungen, vor allem Betriebseinbringungen in eine GmbH, waren in letzter Zeit sehr gefragt – nicht zuletzt aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes bzw. der Änderungen im Umgründungssteuerrecht, meldet die LBG Wirtschaftstreuhand.
Diesbezüglich war aber nicht restlos geklärt, ob die im bisherigen Unternehmen genutzten Fahrzeuge abgemeldet werden müssen und eine Neuzulassung auf das Nachfolgeunternehmen zu erfolgen hat oder ob lediglich die Zulassungsscheine zu berichtigen sind.
Die Frage ist insofern von Bedeutung, da eine Abmeldung und Neuzulassung bzw. eine Ummeldung natürlich mit Kosten verbunden sind, die pro Fahrzeug bis zu 200 Euro betragen können. Bei Umgründungen von Unternehmen mit großem Fuhrpark (z.B. Transport- und Bauunternehmen), aber auch bei Elektriker- oder Installationsbetrieben...
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