
Corona-Kurzarbeit auch für Lehrlinge möglich
Lehrlinge in Kurzarbeit bekommen volle Lehrlingsentschädigung und die Lehrzeit wird dadurch nicht verlängert.
Die neue Form der Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise wird nun auch für Lehrlinge möglich. „Lehrlinge brauchen die bestmögliche Unterstützung, auch wenn es ihrem Betrieb gerade nicht so gut geht“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Darum haben auch sie jetzt die Möglichkeit in Kurzarbeit zu gehen – und zwar ohne Einbußen.
100 Prozent Lehrlingsentschädigung
Lehrlinge bekommen nämlich auch im Kurzarbeitsmodell 100 Prozent ihrer Lehrlingsentschädigung und die Lehrzeit wird durch diese Maßnahme nicht verlängert. „Kurzarbeit für Lehrlinge ist vor allem deshalb notwendig, weil viele Betriebe durch die aktuelle Situation ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht mehr nachkommen können“, erklärt Susanne Hofer, Vorsitzende der Gewerkschaftsjugend (ÖGJ).
Die Möglichkeit der Lehrlingskurzarbeit sei auf Anraten der Sozialpartner in die Kurzarbeitsrichtlinie aufgenommen worden. Unser aller Ziel muss sein, so Hofer, dass junge Menschen die bestmögliche Ausbildung erhalten und in ihrem Betrieb weiterhin lernen können: „Sie sind die Fachkräfte der Zukunft, deshalb müssen wir sie unbedingt in den Betrieben halten.“
Die Maßnahme der Kurzarbeit für Lehrlinge wird übrigens bis 31. August 2020 befristet umgesetzt.
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