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Amazon: Keine Festplattenabgabe für den Online-Riesen?
Amazon und die Urheberrechtsabgabe. Der Streit ist alt, doch jetzt der Paukenschlag: Während der heimische Handel die Festplattenabgabe in Österreich blechen muss, wird der Online-Riese von dieser freigesprochen. Vorläufig zumindest.
Wie von Elektrojournal Online berichtet, wird heute, Dienstag, verhandelt, wie die neue Urheberrechtsabgabe ausschauen soll. Mit Oktober tritt das Gesetz in Kraft. "Der Gesetzgeber hat mit der im Juli beschlossenen Urheberrechts-Novelle einen Rahmen vorgegeben, der noch Interpretationsspielraum lässt. Erst wenn sich die Verhandlungspartner auf geeignete Berechnungsgrundlagen einigen, können den rechtlichen Vorgaben entsprechende Tarife zustande kommen", sagt Thomas Schöfmann, Conrad GF und Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht.
Die Tarife treffen also den heimischen Handel, bzw. Distributoren und Lieferanten. Einen Player trifft es nicht. Das meint zumindest das Wiener Handelsgericht. Ein aktuelles Urteil besagt, dass Amazon zumindest vorläufig keine Urheberrechtsabgabe an die österreichischen Verwertungsgesellschaften bezahlen muss. Das berichtet Der Standard. „Das Handelsgericht begründet dies mit zwei Schwachstellen im aktuellen Gesetz: Einerseits verstoße die Verwertungsgesellschaft bei der Ausschüttung der eingenommenen Summen gegen das EU-weite Diskriminierungsverbot, andererseits werde Kunden, die Festplatten nicht für Privatkopien nutzen, die Rückvergütung der Abgabe erschwert“, heißt es in dem Artikel.
Diese Argumente erscheinen sinnvoll, sind aber nicht neu. Dem klassischen heimischen Handel haben sie nichts gebracht. Die Regierung installiere die Abgabe. Der Rechtsstreit mit Amazon ist nicht neu. Amazon setzte deswegen immer wieder Lieferungen nach Österreich aus. Das jetzige Urteil verschärft die sowieso schon ungleichen Wettbewerbsbedingungen weiter.
Die Austro-Mechana kündigt im Gespräch mit Der Standard jedenfalls Berufung an. "Man soll dieses Urteil nicht überbewerten", wird deren Jurist Paul Fischer zitiert.
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