2x brandaktuell: Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht + Steuerspar-Check zum Jahresende
Erstens: Mit Jahresbeginn 2008 tritt eine Flexibilisierung im Arbeitszeit-Recht ein. Und zweitens: Die LBG Wirtschaftstreuhand hat mit Blick auf den nahenden Jahreswechsel eine Steuerspar-Checkliste erstellt, die per Download (siehe ganz unten) abgerufen werden kann.
Teilzeitarbeit: Zuschläge bei Mehrarbeitsstunden
Teilzeitarbeit ist gegeben, wenn die dienstvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bzw. die allenfalls durch Kollektivvertrag festgelegte kürzere Wochenarbeitszeit unterschreitet.
Sofern teilzeitbeschäftigte Dienstnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Mehrleistungen erbringen, steht ihnen für die erbrachten Mehrarbeitsstunden ab 1.1.2008 ein Zuschlag von 25 Prozent zu.
Diese Zuschlagspflicht entfällt, wenn die Mehrstunden innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten, in dem sie angefallen sind, durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 kompensiert werden. Außerdem entfällt die Zuschlagspflicht bei gleitender Arbeitszeit, wenn die vereinbarte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im Durchschnitt nicht überschritten wird.
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