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Zustimmung zu Werbung erzwungen: simpliTV vom Oberlandesgericht verurteilt
Das Oberlandesgericht Wien hat einer VKI-Klage stattgegeben, wonach simpliTV seine Kundendaten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben darf. Bis Februar 2017 war dieses nämlich laut der simpliTV-AGB erlaubt - ohne Zustimmung gab’s auch keinen Empfang. Bekrittelt wurde vom Gericht auch die kostenpflichtige Kundenhotline.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte gegen diese Bestimmungen geklagt und auch Recht bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun laut VKI die eingeklagten Bestimmungen für gesetzwidrig – ebenso wie die kostenpflichtige Kundendienst-Hotline. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, seitens simpliTV wurde Revision eingelegt - auch unter dem Hinweis, dass alle beanstandeten Punkte bereits seit langem gändert wurden.
Konsumenten, die Dienste von simpliTV nutzen wollten, mussten bei Vertragsabschluss den Geschäftsbedingungen zustimmen. Diese sahen unter anderem vor, dass simpliTV und dessen verbundene Unternehmen wie der ORF oder die Gebühren Info Service GmbH (GIS) die Daten der Kunden für Werbezwecke verwenden durften. Wurde den AGB nicht zugestimmt, konnten Kunden die Dienste auch nicht nutzen.
Zustimmung unter Zwang
Genau das widerspricht allerdings dem Datenschutzgesetz, das eine Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten nur dann als gültig erachtet, wenn diese ohne Zwang erfolgt. Da die Dienste aber nicht ohne Zustimmung zur AGB genutzt werden konnten, hat der VKI im Auftrag des Sozialministeriums die simpli services GmbH & Co KG geklagt.
Kostenpflichtige Hotline
Geklagt wurde ebenfalls gegen die Kundendienst-Hotline, wofür simpliTV eine 0810-Nummer nutzte. Anrufe zu einer solchen Nummer können Zusatzkosten verursachen – laut simpliTV bis zu zehn Cent pro Minute. Privaten Vertragskunden darf jedoch für die Benutzung der Kundendienst-Hotline des Unternehmens kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden. Diese Praxis wurde vom Gericht daher ebenfalls als gesetzwidrig beurteilt.
Seit 2014, so heißt es in einer Stellungnahme von simpliTV, biete man auch eine kostenfreie Service-Hotline für bestehende Kunden an. Die vom Gericht abgestrafte Nummer richte sich „ausschließlich“ an Neukunden. Und obwohl man das laut simpliTV auch entsprechend kommuniziere, konnte man nicht verhindern, dass sich einige Kunden mit Fragen betreffend bestehender Verträge an die kostenpflichtige Bestellhotline gewandt haben. Ob diese dann von der Bezahl-Hotline auch gleich über ihren Fehler aufgeklärt wurden, ist allerdings nicht bekannt.
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