Zuerst etikettieren, dann saugen: Wie’s bei den Energieeffizienz-Etiketten für Staubsauger ablaufen soll
Staubsauger, die ab Anfang September 2014 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen bekanntlich mit Energieeffizienz-Etiketten versehen werden. Das Bundesgremium weist nun auf die Feinheiten hin, die der Fachhandel im Zusammenhang mit der verpflichtenden Energieeffizienzkennzeichnung beachten muss.
Die Etiketten selbst sind übrigens vom Lieferanten in gedruckter Form mitzuliefern. Für den Händler ist dann folgendes zu beachten:
- Wird ein Staubsauger in einer Verkaufsstelle ausgestellt, so ist das Etikett an der Außenseite deutlich sichtbar zu befestigen.
- Ist nicht davon auszugehen, dass der Endnutzer das Produkt ausgestellt sieht (z.B. Online-Verkauf), sind die Informationen anzugeben, welche sich in Anhang V der VO 665/2013 finden.
- In jeglicher Werbung ist die Energieeffizienzklasse anzugeben.
- Wurde das Modell bereits vor dem Stichtag 1. Sept. 2013 in der EU in Verkehr gebracht, so muss nicht „nachgelabelt“ werden.
- Für Staubsauger mit Wasserfilter gibt es zudem eine Übergangsfrist bis 1. Sept. 2017.
Die Druckvorlagen für die Etiketten finden Sie unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/energy/efficiency/labelling/labelling_en.htm
Beachten Sie in diesem Sinne auch die EU-Verordnung Nr.666/2013 (Ökodesign-Verordnung), die zusätzlich gesteigerte Mindestenergieeffizienzanforderungen an Staubsauger stellt und bis zum 01. Sept. 2014 die Toleranzgrenze der maximalen Leistung auf 1.600 Watt herabsenkt!
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