Zu kleine Schrift: Hutchison 3G verliert Prozess gegen VKI
Das Handelsgericht Wien gab einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation gegen Hutchison 3 G Austria statt. Stein des Anstoßes waren die AGB-Klauseln mit einer Schriftgröße von unter sechs Punkt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Im so genannten Kleingedruckten war unter anderem auch eine Klausel verborgen, die besagt, dass ein Aktivierungsentgelt in der Höhe von 49 Euro zu leisten sei. Der Text hatte eine Schriftgröße von etwa 5,5 Punkt, knapp einem Millimeter Schrifthöhe. Nona können das viele Kunden nicht wirklich freien Auges lesen. Abgesehen davon, dass kaum jemand je das Kleingedruckte auf Plaketen liest.
Folglich klagte der VKI auf Unterlassung der Verwendung dieser Klauseln in dieser nicht hervorgehobenen Schriftgröße mit engem Zeilenabstand und bekam nun in erster Instanz Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht ging davon aus, dass von einem Durchschnittsverbraucher eine Entgeltvereinbarung nicht im kaum lesbaren Kleinstdruck vermutet werde. "Dieses Urteil thematisiert erstmals die Schriftgröße von AGB unter dem Aspekt des Transparenzgebotes", sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Somit sollten Unternehmer auch im eigenen Interesse dafür sorgen AGB-Klauseln deutlich lesbar zu gestalten.
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