UPC erwirkt wieder einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria - diesmal wegen aon TV
Und wie schon im ersten Fall hat das Handelsgericht Wien nun eine einstweilige Verfügung erlassen.
Demnach darf die TA aon TV ab sofort nicht mehr mit einem monatlichen Entgelt von 4,90 Euro bewerben, ohne dass sie - mit gleichem Aufmerksamkeitswert - darauf hinweist, dass zusätzlich auch die laufende Grundgebühr für einen Festnetz-Telefonanschluss anfällt.
In der Begründung hält das Handelsgericht Wien unter anderem fest: "Die Beklagte stellt in ihrer Werbung in mehreren Tageszeitungen in großer Schrift und daher blickfangartig einen besonders günstigen Preis für ihr Kabelfernsehen heraus. Dass zu dem Betrag von 4,90 Euro pro Monat noch irgendwelche weiteren monatlichen Kosten kommen, geht aus dem Inserat nicht hervor. (...) Die gegenständliche Blickfangwerbung ist insgesamt so gestaltet, dass ihr weitere monatliche Kosten als 4,90 Euro für das Kabelfernsehen der Beklagten nur bei gerade detektivischer Akribie entnommen werden können, sodass sie auch für den durchschnittlichen aufmerksamen Leser irreführend im Sinne des § 2 UWG ist."
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