TA-Werbung für „AON Speed Flat“: David erwirkt gegen Goliath einstweilige Verfügung
22.06.2007
Demzufolge darf die TA das Produkt "AON Speed Flat" per einstweiliger Verfügung nicht mehr mit einem Preis von zehn Euro bewerben.
In der Werbung werde nicht angegeben, dass der Preis nach sechs Monaten auf 49,90 Euro steige. Diese Entscheidung habe das Handelsgericht Wien gefällt, teilte Tele2 heute mit.
Weiters untersage das Handelsgericht der TA vorerst auch die Behauptung, dass "nur die ADSL-Technologie von ,AON Speed' eine ungeteilte und konstante Bandbreite ermöglicht", da dieselbe Technologie auch von anderen Anbietern in Österreich angeboten werde.
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