Streit um Festplattenabgabe geht aufs Neue los: OGH verweist an Erstgericht
Alles und Dach und Fach? Schmecks. Der Streit um die Festplattenabgabe geht aufs Neue los. Der Oberste Gerichtshof hat nun das Verfahren zwischen Hewlett Packard und Austro Mechana an das Erstgericht zurückverwiesen.
Die Handelsvertreter waren zuletzt optimistisch. Man glaubte, der OGH werde im Sinne des Elektrohandels urteilen. In den bisherigen Verfahren entschied der OGH schließlich klar gegen die Festplattenabgabe. Nun will er neu prüfen lassen.
Der Computerhersteller Hewlett Packard (HP) hatte im Streit um die im Oktober 2010 eingeführte Festplattenabgabe die Verwertungsgesellschaft austro mechana geklagt, weil man die Abgabe für rechtswidrig hält. In erster Instanz hatte HP 2011 Recht bekommen, auch eine Berufung der austro mechana wurde Anfang 2012 vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Die Verwertungsgesellschaft rief deshalb den OGH an.
Dieser hat in einer am Freitag auf seiner Homepage veröffentlichten Entscheidung von vergangenem November die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und das Verfahren an das Erstgericht zurückverwiesen. Weil sich "die technischen Gegebenheiten und die Nutzergewohnheiten verändert" hätten, sei "eine neuerliche Prüfung des Sachverhalts notwendig", meint der OGH.
Das Höchstgericht sieht Computer-Festplatten als geeignetes Trägermaterial, Kopien zu speichern. Sie würden "nicht schon deshalb als vergütungspflichtiges Trägermaterial ausscheiden, weil sie auch anderen Zwecken als der Speicherung von Privatkopien dienen können". Der Umstand dieser Multifunktionalität sei "kein Ausschlussgrund, aber im Rahmen der Bemessung des Tarifs zu berücksichtigen", heißt es in der Entscheidung.
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