Steuerfreibeträge für Selbständige werden erhöht, Gewinnentnahmen hingegen teurer
Die Unternehmens-Steuerreform ist in Begutachtung: Unternehmer sollten deshalb ihre Investitions-Politik, die Unternehmens-Finanzierung oder auch Zeitpunkt und Höhe von Gewinn-Entnahmen genau überlegen, raten die Experten von LBG Wirtschaftstreuhand.
Um die Konjunktur zu beleben, soll für Anschaffungen in den Jahren 2009 und 2010 eine vorzeitige Abschreibung von 30 Prozent, einschließlich der linearen Abschreibung, auf bewegliche körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt werden. Nicht darunter fallen Gebäude, Pkw oder auch gebrauchte Wirtschaftsgüter. Dadurch kommt es zwar zu einer zeitlich früheren, aber zu keiner über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinausgehenden Abschreibung. De facto kann es zu einem Stundungseffekt kommen.
Für Selbständige soll ab 2010 der geltende Steuerfreibetrag von maximal 100.000 Euro pro Jahr von zehn auf 13 Prozent vom Jahresgewinn erhöht werden. Kamen bislang nur Einnahmen-Ausgaben-Rechner in den Genuss dieser Steuerbefreiung werden künftig auch bilanzierende Unternehmen bedacht. Die bisherige Investitionsvoraussetzung zur Lukrierung dieses Steuerfreibetrages wird künftig für Jahresgewinne bis zu 30.000 Euro entfallen. Die steuergünstige Investition in Wertpapiere ist auch im nun deutlich ausgedehnten Unternehmerkreis weiterhin vorgesehen. >>>
Kommentare