Saeco: Gutachter behaupten, dass auch DeLonghis „ECA“ das Patent verletze
Diese DeLonghi Magnifica der Baureihe ECA wurde von Patentanwälten im Auftrag der Saeco-Tochter Fianara untersucht
Fortsetzung des Saeco/DeLonghi-Konflikts: Vor einer Woche informierte DeLonghi durch Rechtsanwalt Dr. Georg Schönherr, dass die neue Magnifica-Serie ECA mit der ausgelaufenen Serie EAM technisch nicht vergleichbar und daher von der patentrechtlichen Auseinandersetzung mit Saeco-Tochter Fianara auch nicht betroffen sei.
Die von Fianara beauftragten Gutachter gelangten jedoch zur gegenteiligen Erkenntnis, wie uns Rechtsanwalt Dr. Lothar Wiltschek gestern in folgendem Schreiben mitteilte:
In jüngster Zeit behauptet DeLonghi, dass sie Kaffeemaschinen neuer Bauart („ECA“) auf den Markt gebracht hätten, welche das Fianara-Patent nicht verletzten sollen.
Um die Richtigkeit dieser Behauptung überprüfen zu können, hat unsere Mandantin ein DeLonghi-Gerät der Bauart „ECA“ sachverständig untersuchen lassen. In der Anlage übermitteln wir die Stellungnahme der Patentanwälte Sonn & Partner: Diese kommen – ebenso wie die Schweizer Patentanwälte unserer Mandantin – zu dem völlig eindeutigen Ergebnis, dass auch die ECA-Geräte von DeLonghi unter das EP 937 432 (öP E 228 796) und damit unter die gegen DeLonghi erlassene einstweilige Verfügung fallen.
Nur der Vollständigkeit halber halte ich zum (offenbar auch Ihnen zur Kenntnis gebrachten) Brief der Kanzlei Schwarz Schönherr an mich von 3.2.2006 fest, dass das von DeLonghi im Jahr 1997 angemeldete italienische Patent 1 295 378 eine völlig andere technische Lösung beansprucht als das von DeLonghi verletzte Fianara-Patent (nämlich „Verlagerungsmittel“). Überdies begründet die italienische Anmeldung von DeLonghi im Jahr 1997 (eine österreichische Anmeldung dazu gibt es nicht) kein „älteres Recht“ im Sinne des § 3 Abs. 2 PatG und kann daher die behauptete Nichtigkeit des Fianara-Patents keinesfalls begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Wiltschek
Die Chronologie der Ereignisse unter „mehr lesen“.
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