Null Euro für den Flat-TV? Solche Internet-Angebote können verdammt teuer kommen
Flat-TVs müssen so wie angeboten verkauft werden - zu einem Zehntel des tatsächlichen Werts!
Im Online-Shop eines großen Versandhauses wurden Philips-Flachbildschirme mit einem Wert von rund 2.000 Euro für knackige 199,99 Euro angeboten. Ein erstaunlich günstiges Angebot, das zu sofortiger Order führte: Ein Online-Kunde bestellte gleich zwei Geräte inklusive Versandkosten zum Preis von 419,93 Euro. Die Bestellung wurde per E-Mail bestätigt, trotz Überweisung des Kaufbetrags jedoch nicht geliefert. Des Rätsels Lösung: Ein Mitarbeiter des Versandhändlers hatten die Geräte versehentlich mit dem falschen Preis gelistet.
Ein Urteil des Amtsgerichts Fürth sieht den Kunden nun ihm Recht: Durch Annahme des schriftlichen Kaufangebotes und Überweisung der Forderung gehöre die Ware dem Kunden - zum ursprünglich vereinbarten Preis. >>>
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