Novelle zum Ökostromgesetz beschlossen
Der Photovoltaik Austria Bundesverband meldete, dass am 23. Mai im Rahmen einer Nationalratssitzung die Novelle zum Ökostromgesetz beschlossen wurde. Laut Bundesverband „nicht das Gelbe vom Ei, aber besser als Stillstand“.
Hier die wichtigsten Eckpunkte dieses Gesetzes:
O Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.
O Die Tarifverordnung wird in den nächsten Wochen verhandelt und tritt ebenfalls am 1. Juli in Kraft.
O Pro Jahr steht ein Fördervolumen von € 17 Mio. für alle Energieträger zur Verfügung.
O Photovoltaik und sonstige Ökostromanlagen erhalten zehn Prozent vom Fördervolumen.
O Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt zehn Jahre konstante und drei Jahre degressive Förderung.
O Es besteht nach dem Förderzeitraum eine Abnahmeverpflichtung für alle Ökostromanlagen von 13 Jahren.
O Für Photovoltaik besteht eine Kofinanzierungspflicht der Länder – das bedeutet, dass dadurch die Fördermittel für Photovoltaik verdoppelt werden.
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