Neuerungen bei PV Investitionsförderung
Mit 24.02 startet wieder die Investitionsförderung 2015 des Klima- und Energiefonds zur Förderung von PV-Anlagen bis 5kWp für Private, Vereine und Betriebe. Im Wesentlichen bleibt das Fördersystem, abgesehen von drei Neuerungen gleich.
Förderstart ist der 24 Februar 2015 und Förderende ist am 14. Dezember 2015. Das Förderbudget beträgt 17 Millionen Euro. Der Fördersatz sind 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen und 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen.
Als Neuerung ist die Errichtungszeit anzusehen, welche 12 Wochen ab Registrierung beträgt. Erstmals können heuer auch Gemeinschaftsanlagen gefördert werden. Diese müssen mindestens über 2 Wohn- beziehungsweise Geschäftseinheiten verfügen. Gefördert werden maximal 5kWp/Person. Jeder der Beteiligten muss einen separaten Förderantrag stellen.
Neu ist auch, dass ein Antragsteller Förderungen für mehrere Anlagen beantragen kann. Diese müssen sich jedoch an unterschiedlichen Standorten befinden.
Eine Kombination der Förderung mit anderen Bundes- beziehungsweise Landesförderungen ist nicht möglich. Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden. Weiterhin sind nur 5kWp einer Anlage förderbar.
Einen ausführlichen Förderleitfaden finden Sie unter: https://www.klimafonds.gv.at/assets/Uploads/Downloads-Frderungen/Photovo...
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