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Licht aus für die Halogenlampe: Letzte Stufe der EU-Lampenverordnung ist in Kraft
Eigentlich hätte es schon vor zwei Jahren dunkel werden sollen, dann gab’s aber doch noch eine Gnadenfrist. Seit 1. September ist nun aber wirklich Schluss: die meisten Halogenleuchten dürfen ab sofort nicht mehr in Verkehr gebracht werden
Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Halogen-Reflektorlampen) und einer geringeren Effizienzklasse als B hat’s ja bereits im September 2016 erwischt, seit drei Tagen sind nun auch Hochvolt-Halogenlampen mit ungerichtetem Licht am Ende. Das Verbot umfasst die klassischen Halogenlampen, die rundum Licht abgeben und einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen. Restbestände dürfen zwar noch verkauft, aber keine neuen Lampen mehr auf den Markt gebracht werden.
Hinter dem jetzigen Auslaufen der Halogenlampe steckt – wie schon 2012 – die Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Nach und nach sollen also jene Produkte vom Markt verschwinden, die besonders viel Strom fressen. Dadurch soll – zumindest nach Angaben der EU-Kommission – jährlich so viel Strom eingespart werden, wie beispielsweise Portugal in einem Jahr verbraucht.
Als energieeffiziente und ressourcenschonende Alternative zu Halogenlampen sieht die EU-Kommission – eh klar – die LED-Leuchten. Dabei können diese auch durch die Möglichkeit der Wiederverwertung überzeugen. Im Gegensatz zu Halogenlampen sollten LED-Lampen daher wie Energiesparlampen separat entsorgt werden, um diese dann fachgerecht zu recyceln.
Übrigens: Ein paar halogene Ausnahmen wird es weiterhin geben. Wie beispielseise für flache Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, sowie für Schreibtischlampen oder Flutlichtern.
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