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Leser-Tipp: Geschlossene Betriebe können GIS temporär abmelden
22.03.2020
Wie uns ein Elektrojournal-Leser dankenswerterweise zugetragen hat, besteht nun für geschlossene Betriebe die Möglichkeit, sich temporär von der GIS abzumelden.
Das gilt für alle Geschäfte, die aufgrund der Regierungsvorschriften ihren Betrieb vorübergehend einstellen mussten. Dazu reicht ein formloses Schreiben des von der Schließung betroffenen Betriebes (am besten per E-Mail an kundenservice@gis.at), in dem man um eine temporäre Abmeldung aufgrund der Corona-Krise bittet – Teilnehmernummer nicht vergessen! Nach Erhalt des Schreibens meldet die GIS den Betrieb per 31. März ab und per 1. Juli wieder automatisch an. Umfangreiche Unterlagen sind hierzu nicht beizubringen.
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