
Kurzarbeit mit Nachbesserungsbedarf: Schnellere Auszahlung wäre nötig
Die Regierung hat den Unternehmen ein ausgesprochen attraktives Kurzarbeitspaket geschnürt. Nachbesserungsbedarf gibt’s hier aber trotzdem – vor allem für Klein- und Mittelbetriebe.
Hauptproblem der derzeitigen Regelung ist die Tatsache, dass es sich vor allem die kleinen Betriebe nicht leisten können, die Gehälter für bis zu drei Monate vorzuschießen. Das trifft vor allem auf jene (Handels-)Betriebe zu, denen der Umsatz derzeit komplett wegbricht. Die Kurzarbeitsbeihilfe ist zwar sehr attraktiv, allerdings sieht diese vor, dass die Zahlungen des AMS im Nachhinein fließen – und zwar bis zu 90 Tage im Nachhinein.
Zudem wies die SPÖ in einer Aussendung darauf hin, dass die Arbeitgeber weiter für die Krankenstandskosten aufkommen müssen. Konkret ist die entsprechende Richtlinie so formuliert, dass Arbeitnehmer, die in der Kurzarbeit krank werden - was gerade in diesen Zeiten zu befürchten ist – von den Unterstützungsmaßnahmen ausgenommen sind.
+++ Update 23.3.2020 (20 Uhr) +++
Ein Loch ist gestopft
Zumindest was den Krankenstand betrifft wurde zwischenzeitlich nachgebessert. Das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt nun auch einen Anteil an den Kosten für einen Krankenstand im Rahmen der Kurzarbeit. Das teilte WKO-Chef teilte Harald Mahrer in einer Aussendung mit. Üblicherweise muss ja der Arbeitgeber die Lohnkosten übernehmen, wenn der Mitarbeiter im Rahmen einer Kurzarbeit krank wird. Diesmal soll das AMS einen Teil der Kosten übernehmen. Gibt es im Unternehmen Kurzarbeit und wird die Arbeitszeit beispielsweise von 40 auf zehn Stunden reduziert, dann werden drei Viertel des Krankenstands vom AMS getragen, ein Viertel zahlt das Unternehmen, heißt es in der Aussendung. Damit seien die Voraussetzung für Kurzarbeit noch besser geworden, so Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
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