Kräftige Kampfansage: Nikon nimmt Grauimporteure ins (juristische) Visier
Der Einkauf von Nikon-Ware außerhalb des EWR und die anschließende Einfuhr auf den österreichischen Markt stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht dar.
Dennoch bringen die Globalisierung der Warenströme und der Anstieg des Online-Handels eine immer stärkere Präsenz von Grauimporten mit sich. Nikon will sich aber sein teuer aufgebautes Markenimage eines First-Class-Anbieters auf keinen Fall zerstören lassen. Denn die mit den Grauimporten einhergehenden Preisschwankungen sind für den Endverbraucher nicht mehr nachvollziehbar. Sie werden verunsichert und bekommen ein negativeres Bild der Marke Nikon.
Nikon will jetzt konsequent mit juristischen Mitteln, wie Unterlassungserklärung, Anzeige und Klage aber auch mit Testkäufen und Identifikation der Bezugsquelle vorgehen. Zur Unterbindung der illegalen Verfielfältigung von Benutzerhandbüchern werden diese künftig nicht mehr druckfähig sein.
Uwe Keuchel, General Manager Nikon GmbH: "Grauimporte stellen gleichermaßen für Nikon als Hersteller und dem seriös operierenden Fachhandel ein großes Problem dar. Das Verkaufsgespräch im Fachhandel reduziert sich auf ein reines Preisgespräch bei dem der Fachhändler oft den Kürzeren zieht, denn Online-Händler und klassische Fachhändler kämpfen nicht mit den gleichen Waffen. Nikon steht hier als Hersteller gegenüber seinen Fachhändlern in der Pflicht, konsequent gegen illegale Geschäfte mit Nikon Ware vorzugehen."
Endverbraucher sollen über die Gefahren im Zusammenhang mit Grauimporten an allen relevanten Stellen, wie etwa auf der Nikon Homepage oder bei der Produktregistrierung hingewiesen werden.
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