Kenwood: Vertreiber eines Plagiats gerichtlich in die Schranken verwiesen
Siemakowski: „Das Wichtigste ist, dass das Vertrauen des Fachhandels in die Marken-Lieferanten nicht erschüttert wird!“
Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort zu unterlassen, Standmixer zu vertreiben, feilzuhalten und/oder in Verkehr zu bringen, welche dem von der klagenden Partei produzierten und vertriebenen Standmixer, Modell „KENWOOD MOD SB206“, in vermeidbarer Herkunftstäuschung verwechselbar ähnlich sind, insbesondere den Standmixer „Silva Mod SM 4050A“ zu vertreiben, feilzuhalten und/oder in Verkehr zu bringen.
So lautet Punkt 1 einer Urteilsveröffentlichung, die auf Ansuchen der beklagten (!) Partei nicht im Elektrojournal erscheinen soll. Verständlich – aber vergebens. Sie erscheint jedenfalls in der Online-Version jenes Fachmagazins, in dem sie von der beklagten Degupa Vertriebsgesellschaft m.b.H., 5081 Anif, Gewerbeparkstraße 7, offenbar als besonders unangenehm empfunden wird.
Ein Urteil, das die Kenwood Austria Manufacturing Ges.m.b.H. als klagende Partei erwirkt hat und das sowohl für Markenhersteller als auch deren Handelspartner als wichtiger Etappensieg im Kampf gegen billig angebotene Plagiate angesehen werden kann!
Dazu schreibt uns Kenwood Austria-Chef Michael Siemakowski: „Es lag nicht in der Absicht von Kenwood, in einem durchaus schwierigen wirtschaftlichen Umfeld gerichtlich gegen einen Mitbewerber vorzugehen. Faktum ist jedoch, dass sehr hohe Entwicklungs- und Markteinführungskosten einen gewissen Verkaufspreis eines Artikels rechtfertigen und die Rechte von Kenwood verletzt wurden. Wenn nun ein chinesischer Produzent...
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