Kampf gegen illegale Parallelimporte: Nikon landet bemerkenswerten Treffer
Bis vor kurzem haben die Beklagten Nikon-Kameras, die nicht für den Vertrieb in Europa bestimmt waren, aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) importiert und an den niederländischen Handel verkauft. Dies sei ein Verstoß gegen europäisches Markenrecht meinte dazu Nikon.
Das Urteil des Gerichts ist deshalb bemerkenswert, weil es nicht nur dem illegalen Import durch verschiedene Crown-Gesellschaften, OPX Media und dem Schweizer Unternehmen Oderma ein Ende setzte, sondern zudem auch Herrn H.P. Ruitenberg persönlich verbot, sich in irgendeiner Art und Weise beim Handel mit illegal importierten Nikon-Kameras zu betätigen. Das heißt: Der Verurteilte kann nicht einfach eine neue Firma gründen und den Handel wieder aufnehmen, wie schon - vor diesem Urteil - öfters gehandhabt.
Nikon kündigte zudem an, weiterhin mit voller Härte gegen illegale Parallelimporte vorzugehen - in allen europäischen Ländern.
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