
© WKÖ
Handels-KV: Gehaltsplus für Angestellte durchschnittlich 1,33%
Der neue Handels-Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft – die Lehrlingsentschädigungen werden im Schnitt um 5,11% erhöht.
Die Sozialpartner im heimischen Handel – die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) – haben sich am 10. November 2016 in der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen Kollektivvertrag für rund 400.000 Angestellte und Lehrlinge geeinigt.
Die Gehälter steigen mit 1. Jänner 2017 wie folgt: Bis 1.524 Euro plus 1,45%, bis 1.943 Euro plus 1,35% und darüber plus 1,3%.Das bedeutet eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von 1,33%. Am 31. Dezember 2016 bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht.
Bei Lehrlingsentschädigungen gehört ab 2017 die Unterscheidung nach Gehaltstafeln und Gehaltsgebieten der Vergangenheit an.
Die künftigen österreichweit einheitlichen Lehrlingsentschädigungen betragen im ersten Lehrjahr 570 Euro, im zweiten 720, im dritten 1.020 Euro und im vierten Lehrjahr 1.070 Euro. Das bedeutet ein Plus von bis zu 9%, im Schnitt beträgt die Erhöhung 5,11%.
Arbeitgeber-Chefverhandler Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der WKÖ: „Damit fördern wir Jugendausbildung und -beschäftigung und setzen ein klares Signal – insbesondere in Richtung junge Menschen: Der Handel ist ein attraktiver Ausbildner und Arbeitgeber.“
Franz Georg Brantner, Vorsitzender des Wirtschaftsbereiches Handel und Verhandlungsleiter der GPA-djp, und Buchmüller erklären unisono: „Wir haben einen KV-Abschluss erreicht, der angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für beide Seiten vertretbar ist und eine gute Basis für die Fortsetzung der Reformgespräche zum Entgeltschema im Handel darstellt.“
Kommentare