Gähnende Leere im Firmenbuch: Hinterlegungspflicht wird von Unternehmen ignoriert
Jedes zweite verpflichtete Unternehmen pfeift darauf, die Bilanz für das Geschäftsjahr 2008 beim Firmenbuch korrekt zu hinterlegen. So haben insgesamt 54,9 Prozent bis zum Stichtag (30.09.2009) gar nichts oder eine veraltete Version abgeliefert. Dabei ist Nicht-Hinterlegung kein Kavaliersdelikt und kann 3.600 Euro kosten.
Auffällig ist eine Wechselwirkung zwischen der Hinterlegungsmoral und der Bonität der Unternehmen: So weist ein Viertel der "Nicht-Hinterleger" laut KSV-Rating ein erhöhtes Ausfallsrisiko auf. Bei den "Musterschülern" sind es hingegen nur 11,2 Prozent. "Besonders gering ist die Bereitschaft zur Veröffentlichung, wenn der Geschäftserfolg unter den Erwartungen liegt oder die Bonität gelitten hat. Wobei sich auch eine Reihe von Unternehmen prinzipiell nicht in die Karten schauen lassen will. Ein anderer Grund ist, dass die Hinterlegung der Bilanzen auf der Prioritätenliste der Verantwortlichen oftmals ganz unten rangiert - dies obwohl der Aufwand äußerst gering ist", sagt Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG.
Unlauterer Wettbewerb
Der Oberste Gerichtshof hat im März 2009 entschieden, dass nicht korrektes Hinterlegen wettbewerbswidrig sein kann. Durch die Veröffentlichung können Unternehmen wertvolle Informationen über ihre Mitbewerber einholen. Wer nicht hinterlegt, hat einen Wettbewerbsvorteil. Konkurrenten können bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses bzw. bei Hinterlegung einer veralteten Version nun Klage wegen unlauteren Wettbewerbs erstatten. Mit einem solchen Unterlassungsanspruch gehen kostspielige Urteilsveröffentlichungen einher - überdies können die Exekutionsgerichte bei nicht fristgerechter Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes empfindliche Strafen verhängen.
Kommentare