Festplattenabgabe: Belastung eingegrenzt, Bedenken bleiben
Die „Belastungen durch die neue Abgabe konnten begrenzt werden“, heißt es in einer Presseaussendung der Wirtschaftskammer zur Festplattenabgabe. Die Bedenken sind deshalb aber nicht vom Tisch. Unzufrieden mit Gesetzesentwurf zeigt sich "Kunst hat Recht". Kritisiert wird nun das "Lobbying des Elektrohandels".
"Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass ab 1. Oktober 2015 in Österreich nun ausdrücklich im Gesetz Speichermedien auch in Smartphones, Laptops und Computern einer Urheberrechtsabgabe unterliegen werden. Damit kommt es zu einer weiteren Belastung der österreichischen Wirtschaft, die wir nach wie vor ablehnen", so Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich. "Allerdings sei es gelungen, die Belastungen für betroffene Unternehmen einigermaßen einzugrenzen", so Schön mit Verweis auf die doppelte Deckelung der Höhe der Speichermedien- und Reprographieabgabe, den Verzicht auf die Einführung einer Gerätekettenvergütung sowie die Einführung einer klaren Regelung, dass die Abgabe im Fall von geringen Schäden für Urheber durch die Privatkopie gänzlich entfällt, was zum Beispiel bei Speicherkarten in Fotoapparaten gilt.
"Obwohl wir uns weiterhin klar gegen die Speichermedienabgabe aussprechen, bringt der Entwurf den betroffenen Betrieben zumindest Rechtssicherheit", so Schön. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Rechtsstreitigkeiten wird in den Erläuterungen klargestellt, dass eine Abgabepflicht erst ab Ende des Jahres 2013 besteht, wodurch die Belastung der österreichischen Wirtschaft durch drohende Nachzahlungen an die Verwertungsgesellschaften deutlich gemindert wird. Auch für die Zukunft gibt der Entwurf Mechanismen und Tarifkriterien wie die doppelte Deckelung vor, die vor übermäßigen Erhöhungen der Zahlungen schützen sollen. "Die vorgesehenen Beträge und Obergrenzen sind aber jedenfalls zu hoch und müssen noch deutlich gesenkt werden", fordert Schön und verlangt auch eine "Gleichbehandlung von ausländischen Plattformen und Anbietern mit heimischen Unternehmen.
Kritik von "Kunst hat Recht"
Eine höhere Abgabe und damit eine höhere Belastung für Handel uns Konsumenten hätte sich Kunst hat Recht gewünscht. In einer Aussendung wird nun das "starke Lobbying des Elektrohandels" kritisiert.
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