E-Schrott: Entscheidende Erleichterungen für die Händler
Ende gut, alles gut? Die Turbulenzen rund um die Altgeräte-Verordnung (sie wird in den nächsten Tagen erscheinen) haben sich zwar bei weitem noch nicht gelegt – dem Elektrohandel stehen aber erfreulicherweise wesentliche Erleichterungen ins Haus!
Betriebe bis zu einer Größe von 150 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Rücknahmeverpflichtung ausgenommen. Bundesgremialvorsteher Wolfgang Krejcik sieht das als großen Erfolg, „weil diese Kleinst-Betriebe mit der Rücknahme heillos überfordert wären!“ Allerdings räumt Krejcik ein, dass wohl die meisten dieser Betriebe Altgeräte auf freiwilliger Basis zurücknehmen werden – „sie können sich mit diesem Service profilieren!“
Dass Medien das Faktum der Nicht-Rücknahme für die Branche negativ ausschlachten könnten, befürchtet Krejcik nicht.
Was die so umstrittene Hersteller-Verpflichtung für Händler betrifft (wenn sie Geräte einkaufen und für diese Rechnungen aus dem Ausland erhalten), so gibt der Bundesgremialvorsteher Entwarnung: „Es muss noch ausverhandelt werden – aber alle Anzeichen deuten darauf hin, dass eine schriftliche Erklärung der Anbieter ausreichen wird, die Händler quasi zu entpflichten. In besonderem Maß gilt das für prominente Firmen (etwa Philips und andere).
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