Die Steuerreform 2009 steht: Für Unternehmer kommt ab 2010 ein Gewinnfreibetrag
Bis Ende 2010 kann eine vorzeitige Abschreibung von 30 Prozent in Anspruch genommen werden, wie Elektrojournal Online bereits berichtete. Auch die Arbeitgeber sollen rasch in den Genuss der Steuerreform kommen. Firmen müssen bis Jahresmitte die rückwirkende Aufrollung der Mitarbeiterabrechnung durchführen.
Ob Gewerbebetrieb, Selbständiger oder Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft: Ab 1.1.2010 gilt für alle natürlichen Personen, Einzelunternehmer sowie Gesellschafter ein genereller Gewinngrundfreibetrag in Höhe von 13 Prozent von bis zu 30.000 Euro des Jahresgewinns. Das sind maximal 3.900 Euro, wissen die Experten von LBG Wirtschaftstreuhand.
Darüber hinaus wird auch ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag von 13 Prozent des Jahresgewinns gewährt. Bisher gab es lediglich zehn Prozent. Grundfreibetrag und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zusammen sind mit max. 100.000 Euro pro Jahr begrenzt. Bilanzierenden Betriebe, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, steht der neue Gewinnfreibetrag für Investitionen bereits im Jahr 2009 zu. Allerdings gilt dies nicht für eine GmbH. Für andere mag ein rasches Wechseln auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr durchaus vorteilhaft sein. >>>
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