Die positiven Seiten der Krise: Kreditförderung für Kleinst- und Kleinbetriebe
Der fixe Zinssatz ist attraktiv: 2,5 Prozent p.a bei einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist.
Kleinst- und Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, maximal 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) können um geförderte Kredite ansuchen, informiert LBG. Diese sind zur Modernisierung und Vergrößerung des Betriebs sowie für Aufbau oder Erweiterung von Dienstleistungen und Geschäftsfeldern gedacht. Zu diesem Zweck werden materielle und immaterielle Investitionen, aber auch projektbezogene Betriebsmittel finanziert.
Der Erwerb von Beförderungsmitteln (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel), laufende Personalkosten, die Tilgung von Altverbindlichkeiten (Umschuldungen) oder Kosten, die bereits vor der Antragstellung angefallen sind, werden nicht begünstigt. Diese Kreditaktion ist für wirtschaftlich erfolgreich geführte Kleinunternehmen gedacht, um etwaige wachstumsbedingte Liquiditätsengpässe zu überwinden. Sanierungsfälle werden ausdrücklich nicht gefördert. >>>
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