Blum sei Dank – Förderung für den Lehrberuf „Einzelhandelskaufmann/-frau“
Gefördert werden zusätzliche Lehrstellen mit 400 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr, 200 Euro im zweiten und 100 Euro im dritten Lehrjahr. Besondere Förderungen lassen sich zudem für weibliche Lehrlinge mit Schwerpunkt Elektro-Elektronik-Beratung in Anspruch nehmen.
Folgende Kriterien sind für die Blum-Prämie zu erfüllen:
Als "zusätzlich" gelten Lehrlinge dann, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zum Zeitpunkt der Lehrlingsaufnahme über dem Stand vom 31.12.2005 liegt. Dieses Kriterium muss noch vier Monate nach der Lehrlingsaufnahme erfüllt sein. Wesentlich ist, dass vor Beginn des Lehrverhältnisses mit dem AMS Kontakt aufgenommen wird. Der Lehrling braucht allerdings nicht als Lehrstellensuchender vorgemerkt zu sein. Die Meldung an das AMS kann schriftlich oder telefonisch unmittelbar vor Lehrlingsaufnahme erfolgen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Ablauf der 4-Monatsfrist. Weitere Informationen unter www.ams.or.at/neu/1350_11712.htm und www.egon-blum.at/Service/Standort-20061125.pdf .
Des Weiteren für Unternehmer von Interesse:
Der Lehrberuf Einzelhandelskaufmann mit Schwerpunkt "Elektro-Elektronikberatung" wurde in die Liste der "atypischen Frauenberufe" eingereiht. Somit kann das Unternehmen besondere Förderungen des AMS in Anspruch nehmen. Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal drei Jahre gewährt werden. Der Förderungswerber und die zu fördernde Person des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses muss dazu mit dem zuständigen Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnehmen. Konkret beträgt die Förderung für weibliche Lehrlinge bis 19 Jahre bis zu 302 Euro, über 19 Jahre sogar bis zu 755 Euro.
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