Begleitschein-Pflicht bei E-Schrott: Das Bundesgremium empfiehlt...
In zahlreichen Gesprächen und Anfragen an das Umweltministerium hat das Bundesgremium Elektrohandel versucht, eine für alle Betriebe leicht handhabbare Regelung betreffend der Begleitscheinpflicht bei Elektroschrott zu erreichen.
Da die Gesetzeslage, so heißt es in einer entsprechenden Aussendung des Bundesgremiums, "sehr komplex und für den Händler nicht leicht verständlich" sei, empfiehlt man allen Betrieben, sich an die vom Ministerium dargelegte Vorgangsweise zu halten (selbige finden Sie ungekürzt und im Originalwortlaut unter "mehr lesen").
Des Weiteren empfiehlt das Gremium - schon allein um eventuelle Strafen durch lokale Behörden zu vermeiden - , im Zweifelsfall für alle Produkte, die von der Elektroaltgeräteverordnung betroffen sind, einen Begleitschein auszustellen.
Man bedauere nicht nur, so das Gremium weiter, dass man den Mitgliedsbetrieben hier keine andere Empfehlung abgeben könne, sondern natürlich auch den damit verbundenen bürokratischen Mehraufwand.
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