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Amazons Dash-Button vor Gericht: Konsumentenschützer haben geklagt
Einen kleinen WLAN-Knopf an Waschmaschine oder Geschirrspüler kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern. Klingt praktisch, gefällt den Konsumentenschützern aber gar nicht.
Seit einigen Jahren bietet Amazon seinen deutschen Kunden die Möglichkeit, Produkte des täglichen Bedarfs quasi auf Knopfdruck zu bestellen. Ob Amazon das aber weiterhin tun darf, soll jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Verhandlung beginnt heute (Donnerstag) um 14 Uhr.
Den Prozess in erster Instanz hat Amazon verloren - das Landgericht München gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage Recht. Denn die Sache hat einen Haken: Auf den Bestellknöpfen sind nur die Markenlogos des jeweiligen Herstellers, keine Angaben zu Preis oder Inhalt. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern.
Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben bei Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon zur Unterlassung.
Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine sogenannten Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.
Update 11.01.2019: Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter so zu verkaufen. Kritikpunkt der Richter: Die Bestellknöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Die Dash-Buttons wurden damit bereits in zweiter Instanz von einem Gericht für unzulässig erklärt.
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