Abgewehrt: Tax-Free-Mindestgrenze in Höhe von 75 Euro bleibt unangetastet
Die Bundesregierung hatte ja geplant, den Mindesteinkaufswert zur Mehrwert-Rückerstattung kurzfristig von 75 auf 175 Euro zu erhöhen. Lemler: "Der wirtschaftliche Schaden, der durch eine Anhebung von ‚heute auf morgen' angerichtet worden wäre, hätte hauptsächlich den Handel getroffen."
Zudem wären die erwarteten Steuereinnahmen des Bundes in Höhe von etwa 10,9 Mio. Euro in keinem Verhältnis zum Umsatzverlust des Handels gestanden. Das Umsatzvolumens des Handels im Bereich zwischen 75 und 175 Euro beträgt nach Untersuchungen rund 112 Mio. Euro!
Darüber hinaus wäre mit weiteren Umsatzeinbußen zu rechnen gewesen, so Lemler, "weil Österreich durch die Erhöhung seine Attraktivität als Einkaufsdestination massiv eingeschränkt hätte".
Die Pläne zur Erhöhung der Untergrenze bei Tax-Free-Einkäufen waren österreichweit massiv kritisiert worden. Besonders gelitten hätten darunter der Einzelhandel und Einkaufszentren in Vorarlberg und der Steiermark, aber auch Wien und andere Städte mit vielen Käufern aus dem Fernen Osten.
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