Abfertigung an Familienmitglied: Bei Betriebsübertragung kein Steuervorteil
Wird die Abfertigung nicht als Betriebsausgabe anerkannt, kann eine Lohnsteuer-Rückzahlung beantragt werden
Häufig arbeiten Betriebsübernehmer im elterlichen Betrieb schon vor der Übergabe als Dienstnehmer mit. Im Laufe der Jahre sammeln sich dann im System "Abfertigung alt" auch beträchtliche Abfertigungsansprüche an. Im Rahmen der Übergabe wird der Übernehmer vom Dienstnehmer zum Unternehmer. Die Ausbezahlung der Abfertigung führt jedoch zu keinem steuerlichen Vorteil.
Im Falle der Betriebsübertragung wird nämlich nach ständiger Rechtsprechung eine steuerbegünstigte Abfertigung von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Daran ändert auch der klagbare Anspruch auf Bezahlung der Abfertigung nichts, weil in Anbetracht der Betriebsschenkung im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses ein Verzicht auf die Abfertigung üblich wäre.
Wenn daher bei einer Betriebsprüfung...
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