Der Nationalrat hat das Arbeitspaket II abgesegnet. Für KMU gibt...
18.06.2009
Kurzarbeit, Altersteilzeit und Bildungskarenz neu geregelt
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239.777 Arbeitslose gab es im Mai 2009. Gegenüber dem Mai des Vorjahres ist das ein Zuwachs von knapp 30 Prozent. Um hier gegenzusteuern, wurde die Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate verlängert. Ab dem siebenten Kurzarbeitsmonat übernimmt das AMS die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2009 bis Ende 2010. Das Bonus/Malus System für Unternehmen entfällt für Einstellungen und Freisetzungen ab 1. September 2009. Im Gegenzug dazu wird eine Befreiung von den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen künftig erst mit 58 statt mit 57 Jahren einsetzen. Diese Maßnahme ist bis Ende 3013 befristet.
Eine Entlastung für KMU bringt auch die Vereinfachung der Altersteilzeit. Bisher musste eine Ersatzkraft eingestellt werden. Das war für viele Unternehmen eine Hürde. Nun entfällt diese Voraussetzung. Geändert wurde die Ersatzrate: diese beträgt nun bei kontinuierlicher Altersteilzeit generell 90 Prozent und bei geblockter Altersteilzeit 55 Prozent. >>>

Einen Schritt in die richtige Richtung, ortet Peter Haubner.
Bis Ende 2011 können Arbeitnehmer bereits nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen. Auch die Mindestdauer wurde von drei auf zwei Monate abgesenkt. "Das Arbeitsmarktpaket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und unterstützt unsere Unternehmerinnen und Unternehmer dabei ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkungsvoll in Beschäftigung zu halten", erklärt Peter Haubner, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes.
Überdies wurden der Jugendstiftung für Zeitarbeit und KMU drei Mio. Euro aus den für die Lehrstellenförderung vorgesehenen Mitteln zugeführt. Das Übergangsgeld wird bis 2010 verlängert und ab 2011 wird das Zugangsalter jedes Jahr um neun Monate angehoben, sodass es rasch ausläuft.




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